Markenbeschreibung: Eine fast unbedeutende und in Vergessenheit geratene Freimarken-Ausgabe Liechtensteins in den Werten 20, 30 und 50 Rappen. Vergessen wohl daher, da die Auflagen sehr hoch bemessen wurden (20Rp: 159.882; 30Rp: 159.821; 50Rp: 159.802) und sie über die ganze Zeit der Kursgültigkeit, in diesem Fall bis Ende Dezember 1939 an den Postschaltern zur Verfügung standen. Abgebildet ist auf allen Marken die Huldigung für Fürst Anton Florian vor der Burg Vaduz, die dieser ab 1718 nach langen Erbstreitigkeiten in das Majorat des Fürstentums Liechtensteins aufnahm. Entworfen wurde das Markenmotiv von Eugen Zotow ((1881–1953) – Charkiw (RUS/UKR), Vaduz (FL)) welches von der Österreichischen Staatsdruckerei im Stichtiefdruck in Bögen zu 4×5 Marken gedruckt wurde. Von den Marken gibt es im Michel-Katalog gelistete Zähnungsabarten, Specimen, Plattenfehler und Probedrucke. Am Huldigungstag wurde an Ehrengäste ein Geschenkheft mit je einem ungestempelten und gestempelten Satz und einer Radierung überreicht, die entweder unsigniert oder mit der Unterschrift des neuen Fürsten (siehe Ausgabeanlass) versehen waren.
Ausgabeanlaß: Die Serie wurde anlässlich der Huldigung von Fürst Franz Josef I. verausgabt. Eine Huldigung war im mittelalterlichen Lehnswesen ein ritualisiertes Treueversprechen. Der Lehnsmann war verpflichtet, seinem Lehnsherrn in einem offiziellen Akt Gefolgschaft und Treue zuzusichern. Der Lehnsherr sicherte dem Vasallen im Gegenzug ebenfalls Treue und darüber hinaus Schutz sowie die Wahrung seiner Rechte zu. Zur Huldigung kam es in erster Linie bei der Neuvergabe von Lehen oder wenn, meist durch Erbfall, entweder ein neuer Lehnsherr oder Lehnsnehmer als Nachfolger in seine Rechte eingesetzt wurde.
In diesem Fall war Fürst Franz I. am 25. Juli 1938 auf Schloss Feldsberg in der Tschechoslowakei im Alter von 86 Jahren verstorben. Prinz Franz Josef war schon vorher mit der Stellvertretung des Fürsten betraut worden und übernahm mit dem Tod von Fürst Franz I. die Funktion des Fürsten und Staatsoberhauptes als Fürst Franz Josef II. Somit stand die Huldigung an.
Bei der modernen Huldigung in Liechtenstein und in den Niederlanden handelt es sich um die Anerkennung des neu angetretenen Staatsoberhaupts durch das Parlament. Wie in der Verfassung vorgeschrieben, gelobte der neue Fürst bei der Übernahme der Regentschaft, das Land nach den Gesetzen zu regieren und die Integrität des Landes zu erhalten. Ausserdem versprach er, dem Land ein gerechter Fürst zu sein. Anschließend leistete der Landtag seinerseits die Erbhuldigung, in der er gelobte, den neuen Landesfürsten anzuerkennen.